Viele Autofahrer lieben vor allem eines: die Unabhängigkeit. Wer jedoch seit der Geburt, nach einem Unfall oder durch eine Erkrankung mit einer Behinderung lebt, ist meist auf die Hilfe anderer angewiesen. Das muss zumindest beim Autofahren nicht sein. Denn nahezu jeder kann mobil bleiben oder mobil werden – auch mit Handicap. Ob Führerscheinprüfung, Fahrzeugumrüstung oder Förderung: Wir von BERESA-Leasing GmbH helfen Ihnen mit folgenden Tipps dabei, unabhängig zu bleiben oder zu werden.
Mit Handicap Autofahren: Ist das erlaubt?
Ja. Allerdings muss jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, sein Fahrzeug sicher führen können. Deshalb benötigen Menschen mit einer Behinderung zusätzlich zum Führerschein ein so genanntes Eignungsgutachten. Dieses wird von einem Arzt oder amtlichen Sachverständigen angefertigt. Letztlich entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde darüber, ob der Fahrer körperlich in der Lage ist, sein Fahrzeug selbst kontrollieren zu können. Übrigens: Auch wenn Sie schon seit Jahren einen Führerschein besitzen und nun bleibende Beeinträchtigungen haben, sollten Sie sich auf die Fahrfähigkeit hin untersuchen lassen – zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer.
BLG-Tipp: wer auf der Suche nach einer behindertengerechten Fahrschule mit speziellen Fahrschulautos ist, fragt am besten direkt beim Bundesverband der Fahrlehrerverbände nach.
Umbau: Lassen sich alle Fahrzeuge umrüsten?
Nahezu jedes Fahrzeug lässt sich umbauen – und kann so auf die ganz individuellen Bedürfnisse des gehandicapten Fahrers oder Fahrzeughalters angepasst werden. Einfacher ist es jedoch bei geräumigen, viertürigen Autos mit Automatik und Servolenkung: Sie bringen die besten Voraussetzungen für eine Umrüstung mit. Schwierig wird es bei Coupés und Cabrios. Zu den gängigen Umrüstungen zählen zum Beispiel die Pedalerhöhung, eine Lenkhilfe, eine Einstiegs- und Aufstehhilfe sowie Fuß- und Handbediengeräte. Wichtig: Die Umbauten müssen von einem Sachverständigen abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Übrigens müssen Sie Ihr Auto nur dann umrüsten, wenn durch Ihre Beeinträchtigung die sichere Fahrt mit einem normalen Auto nicht mehr möglich ist.
Staatliche Unterstützung: Welche Förderungen gibt es für Personen mit Handicap?
Fahrer und Fahrzeughalter mit Handicap werden vom Staat in einigen Bereichen entlastet: So hängt zum Beispiel die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer vom Grad der Beeinträchtigung ab. Auch bei der Lohn- und Einkommenssteuer, für den Kauf eines umgerüsteten Autos, den Umbau des eigenen Fahrzeugs oder den Führerschein gibt es, je nach Fall, finanzielle Hilfen. Informieren Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft oder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Größer und näher dran: Wissenswertes zu Behindertenparkplätzen
Ob Supermarkt, Veranstaltungsort, Behördenbesuch oder Parkhaus: Behindertenparkplätze erleichtern Autofahrern mit Handicap den Alltag. Sie sind größer als übliche Parkplätze und liegen meist unmittelbar beim Eingang – optimal also zum Rangieren mit Rollstuhl, Gehwagen und Co. und für kurze Wege. Doch einen solchen Parkplatz darf nur nutzen, wer einen speziellen Behindertenparkausweis besitzt. Dieser ist an den Inhaber und nicht an das Fahrzeug gebunden – und muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Der Antrag für den Parkausweis muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt werden.