Sammeln Sie Punkte? Zu schnell gewesen, zu dicht aufgefahren, bei dunkelorange noch fix über die Ampel gerauscht – im Eifer und Alltag des Verkehrsgefechts passiert fast jedem Autofahrer irgendwann ein Missgeschick. Und das wird mitunter mit Einträgen in die Verkehrssünderdatei bestraft: den berühmt-berüchtigten „Punkten in Flensburg“. Doch was hat es damit auf sich? BLG kennt die Antwort.
Wozu gibt es die Verkehrssünderdatei in Flensburg?
In der Nachkriegszeit waren immer mehr Menschen in Deutschland mobil unterwegs – und die Gefahr von Unfällen und Verstößen im Straßenverkehr stieg drastisch an. Um diese zu minimieren, gibt es seit 1957 das Verkehrszentralregister, in dem die amtlich gemeldeten Verstöße aller Verkehrssünder gesammelt werden. Zur Vereinfachung geschieht das seit 1974 mit Hilfe eines Punktesystems. Besonders Mehrfachtäter sollen so gebremst werden – denn wer zu viele Punkte hat, verliert den Lappen.
Wie funktioniert das Punktesystem?
Wenn einen die Polizei bei einer schweren Verletzung von Verkehrsregeln erwischt, drohen Bußgeld und Punkte – manchmal sogar zusätzlich ein Fahrverbot. Bei einer Straftat sind sogar bis zu drei Punkte drin. Wer zwischen einem und drei Punkte angesammelt hat, liegt noch im grünen Bereich (Vormerkung). In der gelben Stufe (Ermahnung) landet man mit vier oder fünf Punkten – und hat die Chance, einen Punkt durch ein Seminar abzubauen. Darauf folgt schließlich die rote Verwarnstufe mit sechs oder sieben Punkten.
Wie viele Punkte in Flensburg sind erlaubt?
Bei acht Punkten ist Schluss mit lustig: Dann ist der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr weg – und kann je nach Schwere bis zu fünf Jahre einbehalten werden. Nun hilft nur noch ein Idiotentest, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, um den Lappen wiederzubekommen.
Wie erfahre ich von meinen Punkten?
Bei bis zu drei Punkten ohne eigenes Nachfragen gar nicht. Erst ab einem Punktestand von vier Punkten wird der Verkehrssünder von der Behörde erstmals gebührenpflichtig ermahnt – und zur Änderung seines Fahrverhaltens aufgefordert.
Kann ich Punkte in Flensburg abbauen?
Ja, das ist möglich – aber nicht immer. Nur, wer nicht mehr als fünf Punkte hat, kann durch ein entsprechendes Seminar einen Punkt abbauen. Dieses ist auf freiwilliger Basis und die Kosten müssen vom Punkteinhaber selbstverständlich selbst getragen werden. Und: Es kann immer nur alle fünf Jahre auf diese Weise ein Punkt abgebaut werden.
Werden Punkte auch automatisch gelöscht?
Ordnungswidrigkeiten werden nach zweieinhalb Jahren und grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach fünf Jahren gelöscht. Bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis dauert es zehn Jahre. Übrigens ist es dabei egal, ob mittlerweile neue Punkte auf dem Konto gelandet sind – ist die Zeit reif, verfallen sie.
Wo kann ich meinen Punktestand einsehen?
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie noch eine weiße Verkehrsweste haben oder sich bereits Punkte auf Ihrem Konto tummeln, können Sie dies direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfragen: Entweder persönlich vor Ort, per Post mit einem entsprechenden Antragsformular und einer Ausweis-Kopie oder online mit einem Personalausweis mit Online-Funktion.
BERESA-Leasing GmbH-Extratipp: Auch als Halter Punktesammler
Wer andere mit seinem Wagen fahren lässt, sollte aufpassen: Denn auch Halter können unfreiwillig zu Punktesammlern werden. Etwa dann, wenn man sein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug verleiht und jemand anderes damit einen Verstoß begeht.