Der Beresa Leasing Unternehmensblog

Verbandskasten

Sicherheit geht auch bei Ihrem Leasingfahrzeug vor. Selbst wenn Ihr Neuwagen bereits einen Verbandskasten enthält, heißt das nicht, dass Sie automatisch aus dem Schneider sind. Immerhin gibt es einige Materialien in Ihrem Verbandskasten, die im Laufe der Zeit ablaufen und daher rechtzeitig zu ersetzen sind. Wir von Beresa Leasing GmbH verraten Ihnen, welche Pflichten Sie rund um den Verbandskasten in Ihrem Fahrzeug zu erfüllen haben.

Verbandskasten im Auto: Das sind die gesetzlichen Vorschriften

In Deutschland hat sich der Gesetzgeber für eine Verbandskasten-Pflicht entschieden. Diese sieht nicht nur vor, dass Sie ein Erste-Hilfe-Set während jeder Autofahrt mit dabei haben müssen. Vielmehr ist der Inhalt dieses Sets genau definiert. Hält Sie die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle an und Sie können den Beamten keinen Verbandskasten präsentieren, wird sogar ein Verwarngeld fällig.

Ein fehlender oder unvollständiger Verbandskasten wird bei der nächsten TÜV-Untersuchung ebenfalls negativ auffallen. Die Norm 13164 gibt den Inhalt vor, der in einem Verbandskasten zu finden sein muss. Mittels der nachfolgenden Auflistung können Sie sich einen Überblick verschaffen:

• Schere
• Heftpflaster
• Kompressen
• Fingerverbände
• Augenkompressen
• Vliesstofftücher
• Verbandspäckchen
• Sofortkompresse
• Fixierbinden
• Wundschnellverbände
• Dreieckstücher
• Einmalhandschuhe
• Rettungsdecke
• Pflasterstrips
• Folienbeutel

Sofern Sie einen Verbandskasten in einer Apotheke vor Ort kaufen, können Sie davon ausgehen, dass dessen Inhalt dieser Norm entspricht. Zusätzlich legen viele Hersteller von Verbandskästen ihren Erste-Hilfe-Sets noch eine Anleitung bei, die besagt, was im Notfall zu tun ist. Häufig findet sich eine genaue Auflistung aller enthaltenen Zubehörteile im Verbandskasten. Ebenso wichtig ist, dass Sie den Erste-Hilfe-Kasten an einer gut zugänglichen Stelle in Ihrem Fahrzeug lagern. Daher verfügen viele PKW über ein entsprechendes Seitenfach im Kofferraum, in das Sie den Verbandskasten komfortabel legen können.

Das Ablaufdatum ist entscheidend

Einige Komponenten Ihres Verbandskastens sind nur eine begrenzte Zeit haltbar. Dieses Ablaufdatum hat der Hersteller häufig bereits auf der Umverpackung des ungeöffneten Erste-Hilfe-Sets vermerkt. Ob Kompressen, Verbandsmaterialien oder Einmalhandschuhe, sie alle sind nur zeitlich begrenzt zu verwenden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einige der Inhaltsstoffe dieser Hilfsmittel mit der Zeit porös werden. Das macht dieses Verbandskastenzubehör entweder unbrauchbar oder es ist sogar eine Krankheitsübertragung möglich.

Zum Ablaufdatum haben Sie nun die Möglichkeit, den kompletten Verbandkasten zu erneuern oder nur die abgelaufenen Komponenten zu ersetzen. Meist ist es jedoch günstiger und einfacher, einen komplett neuen Verbandskasten zu kaufen. Die Zubehörteile, die nicht von dem Ablaufdatum betroffen sind, können Sie zum Beispiel im Haushalt auch weiterhin nutzen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, einen abgelaufenen Erste-Hilfe-Kasten zu spenden. Im Rahmen von Erste-Hilfe-Kursen können diese abgelaufenen Materialien hervorragend zu Übungszwecken eingesetzt werden.

Wenn Sie sich über das Thema Privat-Leasing informieren möchten, oder einfach nur neugierig sind, dann sind Sie bei der BLG genau richtig. Denn wir von BERESA-Leasing GmbH beantworten kompetent Ihre Fragen zum Privatleasing – und bieten Ihnen neben guten Argumenten für uns als Leasingpartner auch bestmögliche Beratung und unschlagbare Konditionen.

Kann ich auch als Privatperson ein Fahrzeug leasen?

Selbstverständlich! Aber die Frage ist berechtigt: Denn meistens denkt man automatisch an Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige, für die ein Fahrzeugleasing in Frage kommt. Schließlich benötigen besonders mittlere und große Firmen oftmals mehrere Fahrzeuge – und für ein Flottenleasing winken häufig nicht zu unterschätzende Sonderkonditionen.

Welche Vorteile habe ich durch ein privates Autoleasing?

Nicht nur für Unternehmen, auch für Privatpersonen kann es sich durchaus lohnen, ein Fahrzeug zu leasen. Ob Neuwagen oder guter Gebrauchter, ob deutsches Fabrikat oder Japaner: Es gibt mittlerweile viele gute und günstige Leasingangebote aller möglichen Marken und Modelle für den privaten Bereich. Somit ist das Privatleasing eine echte Alternative zum Autokauf auf Raten oder Carsharing.

Worauf ist beim Privatleasing zu achten?

Voraussetzung für das Zustandekommen eines Leasingvertrages ist Ihre Bonität: Wenn Sie kreditwürdig sind, was die finanzierende Leasingbank via Schufa und Gehaltsabrechnung überprüfen wird, stehen die Chancen gut. Ein Richtwert für die Kreditwürdigkeit ist ein Nettoeinkommen von mindestens 1.200 Euro. Ist dazu das Arbeitsverhältnis unbefristet, sieht es gut aus mit dem neuen Leasingfahrzeug. Aber verlassen Sie sich nicht alleine auf die Zahlen: Sie sollten unbedingt selbst realistisch bleiben und sich ausrechnen, welche Leasingrate Sie ohne Probleme oder Einschränkungen bezahlen können und wollen – und sich im Zweifel lieber für ein kleineres oder günstigeres Modell entscheiden.
BERESA-Tipp: Bieten Sie zu Beginn des Leasingvertrags eine Leasingsonderzahlung an – dann fällt die spätere monatliche Leasing-Rate geringer aus.

Wie verhält es sich mit der Leasingübernahme?

Und wenn Sie einen befristeten Job haben? Dann könnte für Sie das Leasing eines Gebrauchtwagens interessant sein. Die Vorteile einer Leasingübernahme: Die Rate ist geringer als bei einem Neuwagen und die Restlaufzeit kürzer. Wenn Sie dann noch darauf achten, dass das Auto einen geringen Kraftstoffverbrauch hat und Sie sich für ein Leasing auf Kilometerbasis entscheiden, haben Sie einen guten Fang gemacht – und die Kosten im Blick.

Gibt es auch Nachteile beim Privatleasing?

Wer statt eines Kilometerleasings ein Restwertleasing abschließt, hat Nachteile. Denn dann trägt der Leasingnehmer bei der Rückgabe des Autos das Restwertrisiko. Heißt: Wird der vorher kalkulierte Restwert nicht erreicht, bekommt der Leasinggeber die Differenz vom Kunden. Beim Kilometerleasing hingegen zahlen Sie nur dann extra, wenn am Ende deutlich mehr als die vereinbarten Kilometer auf dem Tacho stehen oder das Auto stark beschädigt ist. Ein weiterer Nachteil: Auch wenn das Auto während der Laufzeit mal länger nicht gefahren wird – die Rate muss trotzdem beglichen werden. Und: Der Leasingvertrag kann nicht vorzeitig durch den Leasingnehmer gekündigt werden – aber jemand anderes kann ihn übernehmen. Übrigens kann die private Leasingrate leider nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Welchen Service kann ich von der BERESA Leasing GmbH erwarten?

Wir von BLG kennen uns aus im markenübergreifenden Leasinggeschäft – und das seit mehr als 25 Jahren. Wir gehen auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse persönlich ein und finden so gemeinsam ein Leasingfahrzeug, das zu Ihnen und Ihren Finanzen passt.

Änderungen

Ein neues Jahr bringt auch im Straßenverkehr neue Spielregeln. Während einige dieser Regeln den Autofahrern das Leben leichter machen, sind es gerade die Diesel-Fahrverbote, die vielen Fahrzeughaltern Unbehagen bereiten dürften. Wir von Beresa Leasing GmbH sind nicht nur Ihr Leasingpartner zum Thema Finanzierung, sondern wollen Ihnen auch mit vielen nützlichen Tipps unter die Arme greifen. Daher stellen wir Ihnen nachfolgend einige der wichtigsten Änderungen im Jahr 2019 vor.

Erstzulassungen online beantragen

Von dieser Neuerung können nicht nur Leasingnehmer profitieren. In Zukunft können Sie sich einen Behördengang sparen und Ihre Neuzulassung schlichtweg online beantragen. Die Ummeldung lässt sich ebenfalls über das Internet abwickeln. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie den neuen Personalausweis nutzen und dessen Online-Funktion freigeschaltet haben.

Änderungen der Diesel-Fahrverbote in der unteren Landeshälfte

Besonders im südlichen Deutschland müssen sich Diesel-Fahrer in immer mehr Großstädten auf Fahrverbote einstellen. Dies gilt nicht nur in Frankfurt, sondern beispielsweise auch in Stuttgart. Während einige dieser Änderungen erst im Laufe des Jahres Wirkung zeigen werden, dürfen Fahrzeuge der Euro-4-Norm und abwärts im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart schon jetzt nicht mehr fahren.

Dieselfahrer von außerhalb sind ab sofort von dieser Regel betroffen, während sich die heimischen Dieselfahrer in der Weinstadt erst ab April 2019 an dieses Verbot halten müssen. Doch es gibt auch Ausnahmen. Falls Ihr Fahrzeug über ein Oldtimer-Kennzeichen verfügt, gilt das Verbot nicht. Ebenso außen vor sind Reisebusse, Taxis sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge.

Dass die Entstehung solcher Fahrverbote nicht immer freiwillig geschieht, zeigt das Beispiel der Stadt Frankfurt. Dort hat ein Gerichtsurteil dazu geführt, dass Selbstzünder bis zur Euro-4-Norm nicht in die Innenstadt dürfen. Für Benziner der Normen 1 und 2 gilt dies ebenso. Wer einen Euro-5-Diesel fährt, wird sich ab September mit diesem Verbot konfrontiert sehen.

Section-Control-Test in Niedersachsen

Raser haben in Niedersachsen in der Nähe von Laatzen immer schlechtere Karten. Dort wird das neue Section-Control-Streckenradarsystem seit dem 14. Januar 2019 auf der B6 aktiv getestet. Diesem System soll kein Raser entgehen, da alle Autofahrer auf einem 2,2 Kilometer langen Abschnitt mehrmals fotografiert werden. Wer regelkonform fährt, hat nichts zu befürchten. Die Fotos dieser Autofahrer werden schlichtweg gelöscht.

Änderungen der Maut beim Urlaub im Süden

Ob es Sie nun nach Österreich oder in die Schweiz verschlägt, Urlauber, die mit dem PKW anreisen, müssen sich im Jahr 2019 auf einen moderaten Preisanstieg für ihre Vignette einstellen. Während die Preise in Slowenien das Vorjahresniveau nicht übersteigen werden, kostet die PKW-Jahresvignette in Österreich rund 2,2 Prozent mehr. Auch Motorradfahrer zahlen für ihr Vignette einen Aufpreis, der sich nur auf 80 Cent beläuft.