Der Beresa Leasing Unternehmensblog
Flexibilität für die Wirtschaft
Die Wirtschaft läuft auf Hochtouren. Gerade im Bausektor kommen immer mehr Anfragen, Projekte werden entwickelt und genehmigt, Häuser, Straßen und Brücken müssen gebaut und restauriert werden. Da ist oftmals schweres Gerät notwendig, um die anfallenden Arbeiten erledigen zu können.
Damit Unternehmen dabei flexibel bleiben können, kann man mit Hilfe der BERESA-Leasing-Gesellschaft mbH (BLG) mobile Kräne und weitere Spezialfahrzeuge zum Bau leasen und finanzieren. Das Leasing eines mobilen Krans erhöht die Arbeitsfähigkeit eines Unternehmens enorm.
Lukrative und kreative Lösungen
Ein gutes Beispiel hierfür ist die Firma Buller Kran- und Schwerlastlogistik aus Gelsenkirchen. Als unser langjähriger Partner hat Buller schon oft von den Leasing- und Mietkaufangeboten von BERESA-Leasing GmbH im Bereich Kräne und Schwerlasttransporter profitiert. Mit lukrativen „Sale-and-lease-back“-Lösungen konnten wir hierbei ebenso helfen, wie mit „Sale-and-Mietkauf-back“. Diese maßgeschneiderten Lösungen erhöhen die Handlungsspielräume bei Unternehmen enorm. Durch die individuelle Vertragsgestaltung erreichen wir gleichmäßige und kalkulierbare Kosten, die mit einer flexiblen Ratensollstellung oder saisonalen Ratengestaltungen leicht in die Umsätze einzurechnen sind.
Markenübergreifende Kompetenz
Hierbei kann BLG besonders im Bereich mobile Kräne von einer markt- und markenübergreifenden Kompetenz profitieren. Ob Geländekran oder All-Terrain-Kran, Schwerlast oder Teleskopkran, Gittermast oder Sonderlösungen, BERESA-Leasing GmbH arbeitet mit Marktführern und Anbietern aus aller Welt zusammen. So haben wir in der Vergangenheit sowohl mobile Kräne von TADANO Faun als auch von Liebherr und weiteren Herstellern an unsere Kunden weitergegeben, damit schwerste Lasten, enorme Arbeitshöhen und Ausladungen jeglicher Art sicher und unkompliziert von den Unternehmen bewältigt werden können.
Den technischen Fortschritt begleiten
Dabei sehen wir es stets als unternehmerische Notwendigkeit und oberstes Service-Gebot, auf die Bedürfnisse und Wünsche unserer Kunden einzugehen und eine störungsfreie Mobilität zu gewährleisten. Dank kurzer Nutzungszyklen im Leasing und der Finanzierung von mobilen Kränen ist die permanente Einsetzbarkeit ebenso sichergestellt, wie die technische Innovation und der Fortschritt der Unternehmen, die durch ein Mehr an Arbeitsleistung ihre Geschäfte ausbauen können. Zudem können unsere Kunden durch einen sicheren und attraktiven Fuhrpark die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter erhöhen und mit transparenten Kosten die Liquidität bewahren.
Die Unterstützung der unternehmerischen Handlungsspielräume ist uns stets ein besonderes Anliegen. Für alle Fragen und Wünsche stehen unsere Mitarbeiter an unseren Standorten oder direkt über das Kontaktformular jederzeit zur Verfügung. Damit auch Sie durch das Leasing oder die Finanzierung eines mobilen Krans oder eines Bauspezialfahrzeugs ihre Leistungen erhöhen können.
BDL sieht keinen direkten Bezug zu Bearbeitungsgebühren im Leasing
Am 4. Juli 2017 hat der Bundesgerichtshof, kurz BGH, entschieden, dass Banken, die bei der Vergabe von Krediten an Geschäftskunden eine Bearbeitungsgebühr vorsehen, diese Gebühren zurückerstatten müssen. Ein ähnliches Urteil war bereits im Jahr 2014 für Bearbeitungsgebühren für Kredite an Privatpersonen ergangen. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V., kurz BDL, sieht jedoch keine Übertragbarkeit für Bearbeitungsgebühren, bei Mietkauf- oder Leasingverträgen, so dass der BDL für seine angeschlossenen Leasing-Dienstleister derzeit kein Risiko für Rückforderungen erkennt. Allerdings wird eine erneute Bewertung der Rechtslage vorgenommen, sobald die Urteilsbegründung des BGH vorliegt.
Das Urteil des BGH
Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Verfahren entschieden, dass die von den Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr nicht rechtens ist. Darlehensverträge, die zwischen den betroffenen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, sind hierdurch unwirksam, bereits gezahlte Gebühren müssen erstattet werden. Die entsprechenden Klauseln in den jeweiligen AGB, die von Bearbeitungsentgelten bzw. Bearbeitungsgebühren sprechen, gelten laut BGH als Preisnebenabreden und halten einer inhaltlichen Überprüfung nicht stand. Sie sind daher als unwirksam anzusehen, da der BGH den von den Banken vorgebrachten „Handelsbrauch“ nicht erkennen konnte.
BLG verzichtet auf Preisnebenabreden
Für BERESA-Leasing GmbH wird das Urteil in keinem Falle Auswirkungen haben, da wir seit jeher auf solche Gebühren verzichten. Beim Leasing eines PKW, LKW, Busses oder Spezialfahrzeugs wollen wir unseren Kunden vollständige Transparenz in den Leasingangeboten ermöglichen und daher auf Preisnebenabreden verzichten. So kann jedes unserer Angebote fair verglichen werden. Der gewährte Zinssatz kann sich, je nach vertraglich vereinbarten Nebengebühren, nämlich gewaltig verändern und schwerer zu vergleichen sein. BLG setzt daher auch in Zukunft bei Leasingangeboten auf kalkulierbare und vergleichbare Offenheit.
Darauf sollten unsere Kunden bei Leasing-Verträgen achten
Immer wieder werden im Internet, per Mail oder sogar per Zeitungsannonce Leasing- oder Finanzierungsangebote angepriesen, die auf jegliche Prüfung der Bonität verzichten wollen. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen, kurz BDL, warnt jedoch davor, bei Leasingangeboten allzu leichtfertig die Unterschrift unter den Vertrag zu setzen, da es einige Eckpunkte gibt, auf die die Kunden achten sollten. Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der Suche nach dem für Sie besten Leasing- oder Finanzierungsangebot achten sollten.
So ist es zum Beispiel immer wieder der Fall, dass direkt im Internet zum Abschluss des Vertrages und zur Vorauszahlung einer Vermittlungsgebühr auf ein ausländisches Konto gedrängt wird. Hier sollte man hellhörig werden. Eine Vorleistung auf ein Konto, zu dem man danach keinen Zugriff mehr hat, kann für den Kunden ärgerlich und teuer werden. Für das Leasing oder die Finanzierung eines Fahrzeugs sollten auch stets mehrere Vergleichsangebote hinzugezogen werden, um einen Überblick über marktübliche Preise zu erhalten. Auch bei Leasing und Finanzierung gilt nämlich das Gebot: Wenn etwas zu gut klingt, sollte man es zumindest hinterfragen.
Sicherlich gibt es Situationen, in denen die Bonitätsabfrage bei der SCHUFA oder anderen Anbietern für den Kunden unangenehm ist. Auch seriöse Anbieter haben viele andere Wege, um die Zahlungsfähigkeit zu prüfen, zum Beispiel durch Vermögensnachweise. Eine, wie auch immer geartete, Überprüfung wird bei seriösen Anbietern jedoch immer durchgeführt. Angebote, die auf eine solche Überprüfung, eventuell sogar gegen Zahlung einer Gebühr, verzichten, sollten mit dem entsprechenden Argwohn betrachtet werden.
Daher ist es anzuraten, vorab im Internet Erfahrungsberichte einzuholen und auf seriöse und kompetente Beratung zu setzen. Wir bei BERESA Leasing GmbH möchten unsere Kunden an die Hand nehmen und mit ihnen gemeinsam die individuelle und bestmögliche Lösung finden, um eine faire und transparaente Vertragsgestaltung zu erreichen. Dabei gehen die Fachleute von BLG auf persönliche Belange und unternehmerische Eigenheiten ein. Sprechen Sie uns am besten direkt an: Für einen sicheren und klaren Ablauf von Leasing und Finanzierung.