Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Komission veröffentlichten angepassten Beihilferahmens (Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW Schnellkredite für den Mittelstand ein.
Der KfW Schnellkredit kann nach der Genehmigung durch die EU-Komission beantragt werden. Wir haben für Sie die aktuellen Informationen und Bedingungen zusammengefasst und übersichtlich dargestellt.
Sie können über das Dokument direkt zur Informationsseite der KfW gelangen.
Die BLG steht Ihnen bei weiteren Fragen zu Fördermitteln gerne unter der Rufnummer 0541/9411-1910 zur Verfügung.
Ihr BLG-Team