Unfallschaden

Worauf muss man bei einem Unfallschaden am Leasingfahrzeug achten?

Da ist es passiert. Eine kleine Unaufmerksamkeit beim Ausparken und schon ist eine Delle in der Stoßstange oder ein Kratzer im Lack. Doch was muss man bei einem Unfallschaden tun, wenn das beschädigte Fahrzeug kein Eigentum ist, sondern geleast wurde? BLG klärt auf!

Ob Reparatur, Unfallschaden oder Wettereinfluss. Wird das geleaste Fahrzeug beschädigt und muss in Reparatur, gilt es einige Grundregeln zu beachten. Hierbei muss man unterscheiden, ob es sich um einen Verschleiß handelt, oder ob jemand die Verantwortung für den Schaden trägt. In jedem Fall sollte bei allen Reparaturen, die den Wert des Fahrzeugs beeinflussen könnte, der Leasing-Vertragspartner umgehend informiert werden. Dies gilt natürlich nicht, wenn bei einer routinemäßigen Inspektion die Bremsbeläge ausgetauscht werden müssen. Aber bereits das Aufleuchten der Motorkontrolllampe samt Werkstattbesuch kann eine Meldung an den Leasingpartner notwendig machen, sofern ärgere Schäden bei der Besichtigung festgestellt werden. Bei BERESA-Leasing GmbH haben wir für unsere Kunden stets ein offenes Ohr und geben Rat, wie mit Schäden umzugehen ist.

Selbstverständlich sollte diese Meldung bei einem Unfallschaden oder anderen äußeren Einflüssen sein, die eine Beschädigung des Fahrzeugs nach sich ziehen. Kurz gesagt: Bei allen Reparaturen, die eine Meldung an die Versicherung nach sich ziehen, ist auch eine Mitteilung an den Leasingpartner notwendig. Da ein Unfallschaden den Restwert eines Fahrzeugs erheblich verringern kann, sollte diese Meldung unverzüglich erfolgen und eine eventuelle Anpassung des Vertrags zeitnah geschehen. So ist man vor unliebsamen Überraschungen bei der Rückgabe sicher.

Auch bei der Wahl der Werkstatt lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Sind Leasingnehmer verpflichtet, Inspektionen durchzuführen, sollte hierfür eine Vertragswerkstatt aufgesucht werden, um dem Leasingpartner die fachgerechte Durchführung der Inspektion dokumentieren zu können. Gleiches gilt, nach Absprache, selbstverständlich auch für Reparaturen am Fahrzeug.

Bei BERESA-Leasing GmbH sind wir stets bemüht, im Sinne der besten Lösung für unsere Kunden zu agieren. Sollten Sie einmal ein Problem an Ihrem Fahrzeug haben, kontaktieren Sie uns also gerne umgehend und wir stehen helfend und beratend an Ihrer Seite.

Rückgabe Leasing

Bei vielen Leasingnehmern breiten sich zum Ende des Vertrages die Sorgenfalten auf der Stirn aus. Was ist, wenn an dem Fahrzeug Schäden festgestellt wurden? Habe ich die Kilometeranzahl eingehalten? Und welche Kosten werden überhaupt in Rechnung gestellt? Um es gleich vorwegzunehmen: In den meisten Fällen sind diese Sorgen vollkommen unbegründet und die Rückgabe des Fahrzeugs verläuft problemlos. Wenn Sie sich an Ihre Vertragsinhalte gehalten haben, müssen Sie nichts befürchten. Beresa-Leasing GmbH erklärt Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Normale Gebrauchsspuren sind keine Schäden

Viele haben bereits Angst vor kleinsten Kratzern oder Schäden. Dabei ist es besonders wichtig zu wissen, dass kein Autohändler bei einer Laufleistung von 30.000 bis 60.000 Kilometern erwartet, einen Neuwagen auf den Hof gestellt zu bekommen. Kleine Kratzer an den Felgen oder leichte Beschädigungen des Lacks, zum Beispiel durch kleine Steinchen, sind normal und quasi bereits mit eingepreist. Anders sieht es natürlich bei tieferen Lackschäden oder demolierten Fahrzeugteilen aus. Diese Schäden sollten Sie jedoch bereits während der Leasingzeit melden und vom Händler beheben lassen, so dass die Überraschung nicht bei der Rückgabe kommt.

Fahrzeug immer instand halten

Generell gilt: Das Fahrzeug sollte auch als Leasingfahrzeug gepflegt werden, als wäre es Eigentum. Dies bedeutet, dass selbstverständlich sämtliche Inspektionen fachgerecht durchgeführt werden sollten und Schäden am Fahrzeug umgehend zu beheben sind. Wer auf sein Fahrzeug achtet, muss bei der Rückgabe nämlich nichts befürchten. Wer keinen Reparaturstau aufkommen lässt, muss am Ende nicht alles auf einmal bezahlen. Genauso verhält es sich bei den Reifen. Ist absehbar, dass diese bis zur Rückgabe abgefahren sind, sollten frühzeitig neue eingeplant werden. Hier hilft oftmals saisonal gegenteiliges Denken, dies bedeutet, dass man im Sommer Winterreifen anschafft und umgekehrt.

BLG-Extratipp: Vor der Rückgabe das Fahrzeug gründlich reinigen lassen

Selbstverständlich sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe in einem brauchbaren und sauberen Zustand sein. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann das Fahrzeug „aufbereiten“ lassen. Das führt oft zu erstaunlichen Ergebnissen. Bereits ab hundert Euro steht nach einer intensiven Behandlung das Fahrzeug von innen und außen glänzend vor Ihnen und macht auch beim Händler einen besseren Eindruck.

In jedem Fall sollten Sie bedenken, dass der Händler im Normalfall ein starkes Interesse daran hat, Sie als Kunden zu behalten. Daher sind Ehrlichkeit und Fairness gute Grundlagen, um die Rückgabe von Leasingfahrzeugen schnell und unkompliziert über die Bühne zu bringen.

Einparkhilfen front

Wissen mit BERESA-Leasing GmbH: Alles Wichtige über Einparkhilfen

Die einen Autofahrer finden sie völlig überflüssig – und die anderen können und wollen nicht mehr ohne sie rangieren: Einparkhilfen sind mittlerweile in zahlreichen Neufahrzeugen als Extra erhältlich. Auch Gebrauchtwagen lassen sich damit nachträglich ausstatten. Doch wozu brauche ich überhaupt eine Einparkhilfe? Lohnt sich die Aufrüstung? Und welche Systeme gibt es auf dem Markt? BERESA-Leasing GmbH liefert die Antworten – und übernimmt auf Wunsch natürlich gerne den professionellen Einbau für Sie.

Einparkhilfen schonen Nerven und Geldbeutel

Wenn es mal wieder schnell gehen muss, weil einem die Zeit oder der nachfolgende Verkehr im Nacken sitzt, kann so eine Parkhilfe durchaus die Nerven aller Beteiligten schonen. Ob Parkplatzsuche in der viel zu engen und schlecht ausgeleuchteten Parkgarage oder rückwärtiges Rangieren bei Dauerregen auf dem Parkplatz – wer in solch einer Situation zu hektisch agiert, macht zwangsläufig Fehler. Und die können ganz schön teuer werden, wenn der Kotflügel den kunterbunten Blumenkübel knutscht oder der Straßenlaternenmast eine deutliche Trennlinie ins Heck hämmert. So sehr wir uns auch bemühen: Unsere Augen können nicht überall sein, unsere Konzentration ist begrenzt und manchmal verschätzen wir uns mit dem Abstand. Da ist es schon praktischer, wenn der Autofahrer akustisch oder optisch gewarnt wird, bevor es rummst. Somit tragen Einparkhilfen auch zur Sicherheit bei.

Kurzportraits: Parkpilot, Rückfahrkamera und Parklenkassistent

Wer eher auf ein Piepen reagiert, sollte sich für den Klassiker unter den Einparkhilfen entscheiden: den Parkpiloten, auch bekannt als Parkdistanzkontrolle (PDC) oder Distronic. Er warnt Sie akustisch, und manchmal auch zusätzlich optisch, über den noch verbleibenden Abstand des Fahrzeugs nach vorne und hinten. Je dichter Sie an ein Hindernis heranfahren, desto häufiger und schneller piept es.
Bei der Rückfahrkamera wird per Kabel oder Funk ein scharfes Kamerabild vom Heck auf das Display im Cockpit übertragen. Praktisch: Hierbei verlassen Sie sich nicht alleine auf Ihr Gehör sondern sehen auch, was wirklich hinter Ihrem Fahrzeug passiert und wo Gefahren lauern. Diese Technik wird seit Jahren sehr zuverlässig bei Lkws und Reisebussen eingesetzt.
Der Parklenkassistent ist etwas für Mutige: Denn hier geben Sie das Steuer aus der Hand – können im Notfall aber jederzeit eingreifen. Dieses System parkt Ihr Auto automatisch in Längs- und Querparklücken ein und aus Längsparklücken auch wieder aus. Sie sind fürs Gucken, Bremsen und Gas geben zuständig.

Einparkhilfen für alle: Ab Werk oder nachrüsten

Die gute Nachricht für alle Autofahrer: Einparkhilfen gibt es nicht nur ab Werk sondern auch zum Nachrüsten. Besonders beim Kauf von großen oder unübersichtlichen Autos sind sie ein gern genommenes Extra, um Kratzer, Dellen oder größere Schäden am Auto durch missglückte Parkmanöver zu vermeiden. Für Gebrauchtwagen gibt es mittlerweile eine große Auswahl an ultraschall- und radarbasierten Systemen, die nachträglich auch kabellos eingebaut werden können – und zudem oftmals relativ günstig zu haben sind. Im Vergleich zu möglichen eingesparten Reparaturkosten ist das Nachrüsten von Einparkhilfen auf jeden Fall eine überlegenswerte Investition.

Extra-Tipp von BLG: Machen lassen

Überlassen Sie den Einbau besser gleich einem Profi. Denn wer hier unbedacht an die Arbeit geht, hat am Ende mehr Kosten und Ärger. Die Werkstätten der BERESA GmbH & Co.KG helfen Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns über Ihren Anruf.