Das Leasing eines Fahrzeugs, ganz gleich ob PK, LKW, Bus, Transporter, Spezialfahrzeug oder Oldtimer, bringt viele Vorteile mit sich. Diese gehen von A wie Abschreibung der Leasingrate über F wie Flexibilität und W wie Wachstum bis Z wie Zahlungsvereinbarung. Aber welche Vorteile gibt es genau und auf welche Dinge sollte ein Leasingnehmer dennoch besonders achten? BERESA-Leasing GmbH beleuchtet alle Fassetten und erklärt die wichtigsten Eckpunkte.
Die Vorteile eines Leasingnehmer
Grundsätzlich muss man vorab unterscheiden zwischen Leasing und Autokauf auf Raten. Und bereits in dieser Unterscheidung erkennt man einige Vorteile des Leasings. Beim Kauf auf Raten bindet man sich für gewöhnlich über viele Jahre an einen Vertrag und somit auch an das Fahrzeug. Beim Leasing wird die Laufzeit deutlich kürzer und flexibler gestaltet, in der Regel nur 1-3 Jahre. Natürlich kann man auch ein Fahrzeug, das auf Raten gekauft wurde, nach 3 Jahren verkaufen, doch gehen hier oftmals Wertverluste und hoher Aufwand mit einher. Hält man das auf Raten gekaufte Fahrzeug hingegen länger, so verlangsamt sich zwar die Kurve des Wertverlustes, allerdings kommen oft teure Reparaturen auf den Besitzer zu. Außerdem geht das Fahrzeug nach einer gewissen Zeit in den privaten Besitz oder in die Unternehmensbilanz über, was steuerliche Nachteile bringen kann. Beim Leasing hingegen bleibt der Leasinggeber in der Regel auch Besitzer des Fahrzeugs. Der Leasingnehmer ist nur eine Art Mieter, der einen monatlichen Mietpreis, die Leasingrate entrichtet. Diese Leasingrate soll in dem Leasingzeitraum den Wertverlust des Fahrzeugs abfangen, das nach Ende des Leasingvertrages oft als Gebrauchtfahrzeug verkauft wird. Der Vorteil liegt also für den Leasingnehmer im geringeren Risiko und in der Tatsache, dass er stets das aktuelle Modell fahren kann. Des Weiteren lassen sich Sonderzahlungen und Leasingraten steuerlich absetzen. Auch unterliegt die Leasingrate nicht den Schwankungen der Konjunktur, der Inflation oder von Zinsen.
Leasingnehmer lieber eines Kilometer- oder Restwertvertrages?
Die Vorteile des Leasings lassen sich bereits vor Abschluss des Vertrages optimieren. Dann steht der Leasingnehmer nämlich vor der Entscheidung, welche Art von Leasingvertrag er in Anspruch nimmt. Generell unterscheidet man zwei Arten: Die Kilometerleistung oder den Restwert. Beim Vertrag auf Basis der Kilometerleistung ist die Abrechnung recht einfach. Es wird eine Laufzeit und eine maximale Laufleistung für das Fahrzeug in diesem Zeitrahmen festgelegt. Auf dieser Basis errechnet sich die monatliche Leasingrate. Überschreitet der Leasingnehmer die vorab festgelegte Laufleistung, so muss er einen (vorab festgelegten) Betrag nachzahlen. Beim Vertrag auf Basis des Restwertes wird vor Abschluss des Leasingvertrags ein gewünschter Restwert für das Fahrzeug ermittelt, der am Ende der Laufzeit erreicht werden soll. Der Leasinggeber verkauft das Fahrzeug nach der Rückgabe. Bekommt er mehr, als den vorher festgelegten Restwert, erhält der Leasingnehmer anteilig Geld zurück. Ist der Erlös jedoch geringer, muss der Leasingnehmer nachzahlen. Durch die Konjunktur, eventuelle Schäden am Fahrzeug, den Markt und die Konkurrenz ist diese Vertragsart jedoch unvorhersehbaren Schwankungen ausgesetzt.
Eingehende Beratung als Schlüssel zum Erfolg
Wie bei allen Finanzprodukten, und auch Leasingverträge dürfen zu dieser Kategorie zählen, ist eine intensive und faire Beratung VOR dem Vertragsabschluss die Lösung gegen böse Überraschungen. Wir von BERESA-Leasing GmbH betreuen unsere Kunden gerne umfassen, zeigen Ihnen alle Eckpunkte und Rahmenbedingungen und erläutern mit Ihnen jedes Detail. So fühlen sich beim Vertragsabschluss alle wohl.