Finanzierung Beresa Center Münster Außenansicht 2

BERESA-Leasing GmbH ist bekannt für die professionelle Beratung und die individuellen Lösungen in den Bereichen Leasing, Mietkauf und Finanzierung. Mit unserer markenübergreifenden Kompetenz und der maßgeschneiderten Vertragsgestaltung sind wir der Partner für das Leasing und die Finanzierung von Bussen, LKW, Transportern oder Spezialfahrzeugen. In unserem heutigen Blog-Beitrag möchten wir Ihnen daher einmal unsere Standorte Münster, Osnabrück und Bielefeld näherbringen und unseren speziellen Service ausführlicher erläutern.

Wenn Sie einen Trailer, einen Auflieger oder einen Kran leasen oder finanzieren möchten, dann kann Ihnen im Wirtschaftsdreieck Münster, Osnabrück, Bielefeld die BERESA-Leasing GmbH mit passgenauen Angeboten weiterhelfen. An unserem Standort in Münster, in der Rösnerstraße 8, werden die Sonderlösungen und der außergewöhnliche Service ebenso gelebt, wie in Osnabrück (Blumenhaller Weg 155) und Bielefeld (Am Stadtholz 35). Unsere Mitarbeiter sind bei allen Anfragen und Wünschen unserer Kunden stets bemüht, die bestmögliche Vertragsgestaltung für die individuellen Anforderungen zu finden. So ist es beim Mietkauf, dem Leasing oder der Finanzierung von Oldtimern und Luxusfahrzeugen zum Beispiel auch möglich, aus vier Terminen für die monatliche Ratensollstellung zu wählen. Unternehmen können durch klar kalkulierbare Kosten und die saisonale Ratengestaltung auf etwaige wirtschaftliche Unwägbarkeiten eingehen und die Raten in ihre Planungen einarbeiten.

Mit unseren Standorten Münster, Osnabrück und Bielefeld unterstützen wir die regionale Wirtschaft zwischen Ruhrgebiet, Münsterland und Westfalen, die uns  besonders am Herzen liegt. Unsere Lösungen sind überregional in ganz Deutschland gefragt und haben schon manchen individuellen Wunsch umgesetzt. So konnten wir bereits Logistik-Unternehmen die Erweiterung des Fuhrparks durch Leasing-Lösungen von LKW, Trailern, Aufliegern und Zugmaschinen ermöglichen. Auch die örtliche Bauwirtschaft profitiert von der Finanzierung und dem Leasing von Kränen und Baufahrzeugen. Das Handwerk kann mit neuen Transportern Aufträge annehmen, abarbeiten und dabei flexibel wirtschaften. Und auch der regionale Verkehr profitiert vom Mietkauf, dem Leasing und der Finanzierung von großen und kleinen Bussen.

Mit über 25 Jahren Erfahrung und als Teil der BERESA GmbH & Co. KG sind unsere 16 Mitarbeiter an den vier Standorten Münster, Osnabrück, Bielefeld und Dessau um die ideale Lösung für Ihr Anliegen bemüht. Gerne können Sie uns mit Ihrer Anfrage kontaktieren. Wir kümmern uns um alle weiteren Abläufe!

Aktionstag

„3. Aktionstag der Logistik“

Am 26. August 2017 findet von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr der dritte Aktionstag der Logistik „Osnabrück bewegt“ statt, bei dem auch BERESA-Leasing GmbH vor Ort mit einem eigenen Service- und Informationsangebot vertreten sein wird. An der Halle Gartlage in Osnabrück (Schlachthofstraße 48) lädt dann das Kompetenznetz Individuallogistik (KNI e.V.) zu einem bunten Programm für Groß und Klein ein. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie Logistik in der Zukunft noch besser, sicherer und effektiver gestaltet werden kann.

Informatives Angebot durch BERESA-Leasing GmbH

BERESA-Leasing GmbH wird hierbei mit seinem breiten Leasing- und Finanzierungsangebot auch in Zukunft für Logistikunternehmen eine entscheidende Schlüsselrolle einnehmen. Wann immer ein Unternehmen seine Fahrzeugflotte und damit auch sein Logistikangebot erweitern möchte, steht BERESA-Leasing GmbH hierfür mit Rat und Tat zur Seite. Individuelle und passgenaue Lösungen für das Leasing und die Finanzierung von LKW und Transportern sind hierbei ebenso im Leistungsspektrum enthalten, wie markenübergreifende kompetente Beratung. Diese wird auch beim 3. Aktionstag der Logistik in Osnabrück an unserem Stand durch unsere freundlichen und geschulten Mitarbeiter erfolgen.

Tolle Aktionen und kulinarische Leckerbissen

Neben zahlreichen Aktionen und Informationsangeboten unterschiedlicher Aussteller und Unternehmen, wird es auch die eine oder andere Spielattraktion wie zum Beispiel ein LKW-Miniaturland, einen Hindernisparcours oder einen LKW-Simulator geben. Selbstverständlich kommen auch die großen Auto- und LKW-Fans auf ihre Kosten. So werden auf dem großflächigen Gelände historische US-Trucks und LKW-Oldtimer ausgestellt sein. Für das kulinarische Highlight sorgt zudem der bekannte „StreetFood Circus“, der mit seinen Foodtrucks eine breite Produktpallette für das leibliche Wohl bieten wird.

Der Eintritt zu diesem Event ist übrigens frei. Daher freut sich BERESA-Leasing GmbH sehr darauf, am 26. August viele Interessenten von nah und fern am Informationsstand begrüßen zu dürfen.

BGH urteil zu BEarbeitungsgebühren BDL äußert sich

BDL sieht keinen direkten Bezug zu Bearbeitungsgebühren im Leasing

Am 4. Juli 2017 hat der Bundesgerichtshof, kurz BGH, entschieden, dass Banken, die bei der Vergabe von Krediten an Geschäftskunden eine Bearbeitungsgebühr vorsehen, diese Gebühren zurückerstatten müssen. Ein ähnliches Urteil war bereits im Jahr 2014 für Bearbeitungsgebühren für Kredite an Privatpersonen ergangen. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V., kurz BDL, sieht jedoch keine Übertragbarkeit für Bearbeitungsgebühren, bei Mietkauf- oder Leasingverträgen, so dass der BDL für seine angeschlossenen Leasing-Dienstleister derzeit kein Risiko für Rückforderungen erkennt. Allerdings wird eine erneute Bewertung der Rechtslage vorgenommen, sobald die Urteilsbegründung des BGH vorliegt.

Das Urteil des BGH

Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Verfahren entschieden, dass die von den Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr nicht rechtens ist. Darlehensverträge, die zwischen den betroffenen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, sind hierdurch unwirksam, bereits gezahlte Gebühren müssen erstattet werden. Die entsprechenden Klauseln in den jeweiligen AGB, die von Bearbeitungsentgelten bzw. Bearbeitungsgebühren sprechen, gelten laut BGH als Preisnebenabreden und halten einer inhaltlichen Überprüfung nicht stand. Sie sind daher als unwirksam anzusehen, da der BGH den von den Banken vorgebrachten „Handelsbrauch“ nicht erkennen konnte.

BLG verzichtet auf Preisnebenabreden

Für BERESA-Leasing GmbH wird das Urteil in keinem Falle Auswirkungen haben, da wir seit jeher auf solche Gebühren verzichten. Beim Leasing eines PKW, LKW, Busses oder Spezialfahrzeugs wollen wir unseren Kunden vollständige Transparenz in den Leasingangeboten ermöglichen und daher auf Preisnebenabreden verzichten. So kann jedes unserer Angebote fair verglichen werden. Der gewährte Zinssatz kann sich, je nach vertraglich vereinbarten Nebengebühren, nämlich gewaltig verändern und schwerer zu vergleichen sein. BLG setzt daher auch in Zukunft bei Leasingangeboten auf kalkulierbare und vergleichbare Offenheit.