Sind die Leasingkosten eines Fahrzeugs steuerlich absetzbar?
Für die meisten Leasingnehmer stellt sich bei der Thematik Fahrzeugleasing die Frage, in welcher Form man die anfallenden Leasingkosten hierfür steuerlich absetzen kann, begonnen von der Sonderzahlung und den Raten bis hin zu den Kosten für anfallende Inspektionen und Reparaturen. In der Tat sollte man bei der Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten des Leasings genau unterscheiden. Dies gilt für die Abzugsfähigkeit von Leasingraten und Leasingsonderzahlung ebenso, wie für die Unterscheidung zwischen Firmenleasing und Privatleasing. Wir von BERESA Leasing GmbH, dem Spezialisten für Leasing-Sonderlösungen, klären einmal die wichtigsten Fragen hierzu.
Für gewerbliche Leasingnehmer – also Unternehmer, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler – kann sich das Leasing eines Fahrzeugs durchaus als Vorteil erweisen.
Beim Leasing lassen sich Leasingraten und Leasingsonderzahlung zu 100% und sofort steuermindern einsetzen, indem sie als Betriebsausgaben in laufenden Steuerjahr geltend gemacht werden. Je höher man hierbei als Leasingnehmer die Sonderzahlung und Raten ansetzt und je kürzer die Leasinglaufzeit ist, desto höher die Endsummen, die sich absetzen lassen –desto höher jedoch auch die Liquidität, die hierbei gebunden wird. Welche Voraussetzungen gibt es dafür? BLG nennt die wichtigsten Punkte!
Steuerliche Bedingungen beim Leasing eines Fahrzeugs
Die Voraussetzung dafür, das Leasing eines Fahrzeugs steuerlich absetzen zu können, ist, dass das oder die Fahrzeuge (bei einem Flottenleasing durch ein Unternehmen) ausschließlich gewerblich genutzt wird/werden und dass der Leasinggeber zu jeder Zeit wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingfahrzeugs bleibt. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, muss der Leasingnehmer es in seine Bilanz aufnehmen. Umso mehr lohnt es sich somit, die Konditionen für das Leasing genau zu studieren und verschiedene Angebote zu vergleichen. Sofern aber der Leasinggeber als wirtschaftlicher Eigentümer bestehen bleibt, kann der gewerbliche Leasingnehmer die Kosten für das Leasing steuerlich absetzen und so bereits im Vorfeld gut planen.
Auf der anderen Seite muss beim gewerblichen Leasing der geldwerte Vorteil, also 1% des Wagenneuwertes, als Einnahme versteuert werden. Ob es sich im Einzelfall lohnt, absetzbare Leasingrate und Leasingsonderzahlung gegen geldwerten Vorteil gegenzurechnen, muss am Ende individuell berechnet werden. Alternativ kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden.
Kann man Leasingkosten auch privat absetzen?
Wenn Privatpersonen ein Fahrzeug leasen, sind die Leasingraten oder auch Sonderzahlungen nicht steuerlich absetzbar. Sofern ein Leasingfahrzeug nachweislich für Dienstfahrten oder zum Erreichen des Arbeitsplatzes genutzt wird, kann man als privater Leasingnehmer höchstens die Entfernungspauschale und eventuell die Kosten für die Versicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Ob sich dies am Ende lohnt, hängt selbstverständlich stark mit der Höhe der Raten, der Laufzeit und der Art des Leasings, d.h. Restwertleasing oder Kilometerleasing, zusammen.