Leasingvertrag Handschlag

Leasingvertrag: Die BLG klärt auf

Mit dem Mietkauf sowie dem Leasing verschiedener Luxusfahrzeuge, Oldtimer, Transporter und Spezialfahrzeuge ist BERESA Leasing GmbH an den Standorten Dessau, Münster, Osnabrück und Bielefeld bestens vertraut. Sonderlösungen für Ihren persönlichen Leasingvertrag, sowie die Finanzierung diverser Busse, LKW und weiterer Fahrzeugtypen bietet BLG seinen zufriedenen Kunden ebenfalls an. Doch was bedeutet Leasing eigentlich genau? www.beresa-leasing.de klärt Sie auf, damit Sie für sich entscheiden können, inwiefern diese Option der Fahrzeugbeschaffung auch für Sie eine exzellente Wahl darstellt.

Leasing oder Finanzierung

Neben dem Leasing ist die Finanzierung eine der gängigsten Möglichkeiten, um den Kaufpreis für ein neues Fahrzeug aufzubringen. Dabei können die monatlichen Raten sowie die Laufzeit für den Kredit meist individuell vereinbart werden. Während der neue Halter die Kosten für das Fahrzeug noch abbezahlt, hat er den Wagen bereits gekauft. Wird ein Fahrzeug hingegen geleast, so handelt es sich dabei um keinen Kauf, sondern um eine Art Fahrzeugmiete. Somit ist dies der deutliche flexiblere Weg, um in den Genuss des eigenen Traumautos zu kommen.

Bei den meisten Leasingverträgen gibt es am Ende keinen Zwang, dass das Auto auch gekauft werden muss. Anstatt dessen können Sie sich zum Leasingende wahlweise für ein neues Leasingauto entscheiden. Besonders für gewerbliche Kunden, die ihr Fahrzeug auch zu Repräsentationszwecken nutzen, sowie für alle passionierten Autoliebhaber hat sich die Möglichkeit des Leasings daher bewährt. Denn so können Sie immer wieder zu einem anderen Traumwagen wechseln, ohne sich dauerhaft fest binden zu müssen.

Wichtige Einzelheiten eines Leasingvertrags

In der Regel beläuft sich die Leasingdauer auf 36 bis 48 Monate. Über diesen Zeitraum hinweg ist selbstverständlich mit einem Wertverlust zu rechnen, da das Leasingfahrzeug im Gebrauch ist. Dafür wird der Leasinggeber entsprechend in Form der monatlich zu zahlenden Rate kompensiert. Die anfallende Monatsrate für das Leasing beruht dabei vor allem auf der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem erwarteten Restwert zum Leasingende.

Hinzu kommen meist auch noch Zinsen, ein Gewinnaufschlag sowie diverse andere Gebühren. Die daraus resultierende Gesamtsumme wird dann in gleich hohe Monatsrate über die komplette Leasingdauer hinweg aufgeteilt. Wenngleich der Leasingnehmer nicht als Eigentümer des Fahrzeugs gilt, hat er dennoch die Pflicht, sich um die Fahrzeugpflege, Wartung sowie eventuell anfallende Reparaturen während der Leasingdauer zu kümmern.

Worauf es bei einem Leasingvertrag entscheidend ankommt

Wen das Fahrzeugleasing an das Anmieten einer Wohnung erinnert, der liegt gar nicht so falsch. Immerhin muss der Leasingnehmer seine Kreditwürdigkeit nachweisen, um überhaupt einen Leasingvertrag zu erhalten. Sofern die Schufa-Auskunft negativ ausfällt, kommt ein Leasingvertrag meist nur dann zustande, wenn es einen Bürgen oder entsprechende Sicherheiten gibt. Wer seine Kreditwürdigkeit problemlos belegen kann, muss dennoch einige wichtige Dinge beachten.

Die geeignete Leasingbank sollte im besten Fall ein Mitglied bei „Faire Fahrzeugbewertung VMF“ sein. Dies ist deshalb so wichtig, da der Verband genaue Vorgaben dazu bereitstellt, wie mit Schäden und Mängeln im Rahmen der Fahrzeugrückgabe umzugehen ist. Dies bedeutet für den Leasingnehmer ein zusätzliches Maß an Sicherheit. Auch die Höhe des Zinssatzes spielt für den Leasingnehmer eine entscheidende Rolle. Gleiches gilt für mögliche Zusatzleistungen, wie zum Beispiel einen Ersatzwagen-Service falls Reparaturen oder Wartungen anfallen.

Unternehmen Fahrzeugflotten LKW

Leasing für Fahrzeugflotten

BERESA Leasing GmbH ist der Partner für außergewöhnliche Leasing- und Finanzierungslösungen. Zu unserem alltäglichen Geschäft gehören unter anderem kreative und flexible Lösungen für Unternehmen, die ganze Fahrzeugflotten unterhalten. Ob Spedition, Logistik, Kurier oder Außendienst, vom LKW über den Transporter bis hin zu PKW bieten wir für Fahrzeugflotten jede erdenkliche Lösung. BLG schafft auf diese Weise für seine Kunden eine hohe Planbarkeit bei kalkulierbaren und überschaubaren Kosten.

Individualität in Fahrzeugflotten steht im Vordergrund

In der Vergangenheit haben wir von BLG, Ihrem Partner für Leasing und Finanzierung, schon oft den Bedarf von Unternehmen gedeckt, wenn es um Fahrzeugflotten ging. Je größer das Unternehmen und je größer der Bedarf an Fahrzeugen, desto kreativer müssen die Lösungen hierfür sein. Ob flexible Ratensollstellung, Anzahlungsberechnung oder individuelle Vertragsgestaltung, BERESA Leasing GmbH ist dabei der richtige Partner, steht mit Rat und Tat zur Seite, blickt über den Tellerrand und kann eine markenübergreifende Kompetenz vorweisen.

Branchenspezifische Sonderlösungen

Durch den persönlichen Kontakt vor Ort können wir für jedes Bedürfnis die entsprechende Lösung kalkulieren. Ob Voll- oder Teilamortisationsvertrag, ob lineare, degressive oder progressive Ratengestaltung – BLG bietet branchenspezifische Sonderlösungen sowie fairen und kompetenten Service aus einer Hand.

Aktuelle und sichere Fahrzeuge in Ihren Fahrzeugflotten

Sie denken über eine Erneuerung Ihrer Fahrzeugflotte nach? Gute und störungsfreie Mobilität ist kein frommer Wunsch, sondern unternehmerische Notwendigkeit in jeder Branche. Mit kurzen Nutzungszyklen stellen wir permanent den technisch höchsten Standard sicher und nicht zuletzt auch die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter durch einen stets sicheren und aktuellen Fuhrpark. Informieren Sie sich noch heute über Ihre Möglichkeiten.

Rettungsgasse Urlaub

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Die Bundesländer bekommen nach und nach Schulferien, NRW und Niedersachsen sind bereits unterwegs. Wenn viele Autofahrer auf der Straße sind, passieren häufig Unfälle. Je stärker der Verkehr, desto vermehrt geschehen Gefahrensituationen. Auch die Zahl der Baustellen trägt zu dieser Problematik bei. Doch wie verhält man sich richtig, wenn die Stauursache ein Unfall ist? Wie bildet man eine Rettungsgasse? Klar ist, nur mit einer breiten Rettungsgasse kann den Unfallbeteiligten und eventuell Verletzten zügig geholfen und im Zweifel auch Leben gerettet werden. Wenn man selbst in einen Unfall verwickelt ist, möchte man nicht lange auf Hilfe warten. Umso wichtiger ist das richtige Verhalten, wenn man eigentlich nicht betroffen ist.

Wofür braucht man eine Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse dient als freier Weg zwischen den im Stau stehenden Autos. Oftmals ist dies auf einer Autobahn der Fall, teilweise sogar in einer Baustelle. Dann wird der Platz besonders eng. Doch auch hier kann das richtige Verhalten Leben retten.

Wer darf die Rettungsgasse eigentlich befahren?

Die Rettungsgasse wird nur für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge zur Bergung gebildet. Dazu zählen zum Beispiel Krankenwagen, Notarzt, Polizei und Feuerwehr sowie Abschleppwagen oder der ADAC. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die Rettungsgasse unter keinen Umständen nutzen und können hierfür sogar bestraft werden.

Wie bildet man die Rettungsgasse richtig?

Sobald man bemerkt, dass der Verkehr nicht mehr ordnungsgemäß fließt, ist eine Rettungsgasse zu bilden. Dies kann also nicht nur bei Stau der Fall sein, sondern bereits bei stockendem Verkehr. Die Gasse bildet man dann wie folgt: Auf einer zweispurigen Autobahn fahren alle Fahrzeuge auf der linken Spur soweit wie möglich nach links an den Fahrbahnrand , die Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren möglichst weit nach rechts. Hierbei sollte jedoch nicht der Standstreifen blockiert werden. Sind drei Spuren vorhanden, wird die lebensnotwendige Rettungsgasse zwischen der ganz linken und der mittleren Spur gebildet. In diesem Fall fahren die Fahrer der ganz linken Spur möglichst weit nach links und die Fahrer der rechten Spur nach rechts. Die Fahrer der mittleren Spur folgen dem Impuls der Fahrer auf der rechten Spur und bilden so die Gasse auf der halblinken Seite.
Dasselbe gilt auch für vierspurige Autobahnen. Die Gasse wird stets rechts neben der linken Spur gebildet.

Welche Strafen drohen, wenn ich etwas falsch mache?

Wer eine Rettungsgasse blockiert oder sie durchfährt (im schlimmsten Fall sogar falsch herum), muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen. In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Zwischenfällen im Zusammenhang mit der Rettungsgasse, so dass die Behörden ein besonderes Auge auf die richtige Umsetzung haben.