Leasingvertrag: Die BLG klärt auf
Mit dem Mietkauf sowie dem Leasing verschiedener Luxusfahrzeuge, Oldtimer, Transporter und Spezialfahrzeuge ist BERESA Leasing GmbH an den Standorten Dessau, Münster, Osnabrück und Bielefeld bestens vertraut. Sonderlösungen für Ihren persönlichen Leasingvertrag, sowie die Finanzierung diverser Busse, LKW und weiterer Fahrzeugtypen bietet BLG seinen zufriedenen Kunden ebenfalls an. Doch was bedeutet Leasing eigentlich genau? www.beresa-leasing.de klärt Sie auf, damit Sie für sich entscheiden können, inwiefern diese Option der Fahrzeugbeschaffung auch für Sie eine exzellente Wahl darstellt.
Leasing oder Finanzierung
Neben dem Leasing ist die Finanzierung eine der gängigsten Möglichkeiten, um den Kaufpreis für ein neues Fahrzeug aufzubringen. Dabei können die monatlichen Raten sowie die Laufzeit für den Kredit meist individuell vereinbart werden. Während der neue Halter die Kosten für das Fahrzeug noch abbezahlt, hat er den Wagen bereits gekauft. Wird ein Fahrzeug hingegen geleast, so handelt es sich dabei um keinen Kauf, sondern um eine Art Fahrzeugmiete. Somit ist dies der deutliche flexiblere Weg, um in den Genuss des eigenen Traumautos zu kommen.
Bei den meisten Leasingverträgen gibt es am Ende keinen Zwang, dass das Auto auch gekauft werden muss. Anstatt dessen können Sie sich zum Leasingende wahlweise für ein neues Leasingauto entscheiden. Besonders für gewerbliche Kunden, die ihr Fahrzeug auch zu Repräsentationszwecken nutzen, sowie für alle passionierten Autoliebhaber hat sich die Möglichkeit des Leasings daher bewährt. Denn so können Sie immer wieder zu einem anderen Traumwagen wechseln, ohne sich dauerhaft fest binden zu müssen.
Wichtige Einzelheiten eines Leasingvertrags
In der Regel beläuft sich die Leasingdauer auf 36 bis 48 Monate. Über diesen Zeitraum hinweg ist selbstverständlich mit einem Wertverlust zu rechnen, da das Leasingfahrzeug im Gebrauch ist. Dafür wird der Leasinggeber entsprechend in Form der monatlich zu zahlenden Rate kompensiert. Die anfallende Monatsrate für das Leasing beruht dabei vor allem auf der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem erwarteten Restwert zum Leasingende.
Hinzu kommen meist auch noch Zinsen, ein Gewinnaufschlag sowie diverse andere Gebühren. Die daraus resultierende Gesamtsumme wird dann in gleich hohe Monatsrate über die komplette Leasingdauer hinweg aufgeteilt. Wenngleich der Leasingnehmer nicht als Eigentümer des Fahrzeugs gilt, hat er dennoch die Pflicht, sich um die Fahrzeugpflege, Wartung sowie eventuell anfallende Reparaturen während der Leasingdauer zu kümmern.
Worauf es bei einem Leasingvertrag entscheidend ankommt
Wen das Fahrzeugleasing an das Anmieten einer Wohnung erinnert, der liegt gar nicht so falsch. Immerhin muss der Leasingnehmer seine Kreditwürdigkeit nachweisen, um überhaupt einen Leasingvertrag zu erhalten. Sofern die Schufa-Auskunft negativ ausfällt, kommt ein Leasingvertrag meist nur dann zustande, wenn es einen Bürgen oder entsprechende Sicherheiten gibt. Wer seine Kreditwürdigkeit problemlos belegen kann, muss dennoch einige wichtige Dinge beachten.
Die geeignete Leasingbank sollte im besten Fall ein Mitglied bei „Faire Fahrzeugbewertung VMF“ sein. Dies ist deshalb so wichtig, da der Verband genaue Vorgaben dazu bereitstellt, wie mit Schäden und Mängeln im Rahmen der Fahrzeugrückgabe umzugehen ist. Dies bedeutet für den Leasingnehmer ein zusätzliches Maß an Sicherheit. Auch die Höhe des Zinssatzes spielt für den Leasingnehmer eine entscheidende Rolle. Gleiches gilt für mögliche Zusatzleistungen, wie zum Beispiel einen Ersatzwagen-Service falls Reparaturen oder Wartungen anfallen.