Unfall auf dem Parkplatz: Das gilt es zu beachten
Ein kleiner Unfall ist schnell passiert. Beim Ausparken, bei der Parkplatzsuche oder beim Öffnen der Tür. Man schaut nicht genau hin, konzentriert sich auf andere Dinge und plötzlich ist da das andere Auto. Es folgt was folgen muss: Blech an Blech, Kratzer, Dellen oder Schlimmeres. Doch wie verhält man sich eigentlich richtig, wenn es auf dem Parkplatz kracht? Und gelten dort die gleichen Regeln, wie im fließenden Verkehr? Wir von Beresa Leasing GmbH (BLG) haben uns dieses Themas einmal angenommen, um unseren Kunden teuren Ärger zu ersparen.
Das richtige Verhalten bei einem Unfall
Eines vorweg: Ob es beim Abbiegen auf der Straße geschieht, oder beim Ausparken auf dem Parkplatz, ein Unfall ist ein Unfall. Zwar können Parkplätze auch privat sein, doch gilt selbst hier, zum Beispiel vor dem Supermarkt, in den meisten Fällen die Straßenverkehrsordnung, also zum Beispiel rechts vor links. Bei einem Schaden springt dementsprechend die Versicherung ein. Daher ist es dringend anzuraten, bei einem Unfall, ob fahrend oder stehend, nicht einfach davon zu fahren, oder nur einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Prinzipiell sind auf dem Parkplatz die gleichen Schritte zu beachten, wie im Straßenverkehr. Das bedeutet, dass es als erstes festzustellen gilt, welcher Schaden entstanden ist und ob eventuell sogar Personen zu Schaden gekommen sind. Hiernach ist die Polizei zu verständigen und über den Unfall zu informieren. Anhand des Kennzeichens kann diese zum Beispiel den Halter des geschädigten Fahrzeugs ausfindig machen. Da auch private Parkplätze meist ohne Zugangsbeschränkung befahrbar sind, gehören sie zum öffentlichen Straßenraum und die Polizei ist zur Aufnahme des Unfalls verpflichtet.
Unfallbericht anfertigen und Beweise sichern
Wie im Straßenverkehr auch, ist die Situation des Unfalls bestmöglich zu dokumentieren. Dies kann mit einem Unfallbericht und Fotos geschehen. Ist die Polizei vor Ort, übernimmt sie diese Aufgabe. Einen Unfall auf einem Parkplatz sollten Sie in jedem Fall genauso ernst nehmen, als wäre dieser Vorfall im normalen Verkehr geschehen. Unterscheiden muss man lediglich in der Art des Unfalls. Haben Sie mit dem PKW ein anderes Fahrzeug touchiert, so springt die KFZ-Haftpflichtversicherung ein. Bei einem Kratzer, der mit einem Einkaufswagen verursacht wurde, ist hingegen die private Haftplicht zuständig.
Rücksichtnahme schützt vor Schäden
Generell gilt auf einem Parkplatz der gleiche Grundsatz, wie im Straßenverkehr: Wer auch mal auf sein Recht verzichtet und andere Verkehrsteilnehmer umsichtig und zuvorkommend behandelt, der kann sich manchen Ärger ersparen. Wenn alle ein wenig Rücksicht nehmen und nicht bis zum Unfall um den Parkplatz kämpfen, dann ist allen geholfen.