Verbandskasten, Warndreieck und Co – Das muss mit an Bord
Jeder Autofahrer kennt die Verkehrsregeln: Rechts vor Links, Geschwindigkeitsbegrenzung oder Überholverbot. Doch wissen Sie auch, dass Sie einen Verbandskasten und weiteres an Bord mitführen müssen, sollten Sie in eine Polizeikontrolle kommen? BERESA Leasing GmbH klärt auf, welche Gegenstände unbedingt ins Auto gehören und wann Strafen drohen.
Was ist gesetzlich vorgeschrieben?
Die Gesetze schreiben genau vor, welche Ausrüstung im Auto vorhanden sein muss. Dazu gehören natürlich das Warndreieck und der Verbandskasten. Seit 2014 muss ebenfalls eine Warnweste vorhanden sein. Meistens sind die drei Dinge so praktisch gefertigt, dass sich alles gut im Kofferraum, beim Reserverad oder in den Türfächern verstauen lässt.
Der Verbandskasten ist zwingend Pflicht, um im Notfall Erste Hilfe leisten zu können. Er muss vollständig sein und nach gültiger DIN-Norm bestückt sein. Auf diese DIN-Norm sollte man besonders dann achten, wenn man besonders günstige Angebote wahrnimmt. Sollten Bestandteile des Verbandskastens gebraucht worden sein, sind diese zwingend zu ersetzen oder ein neuer Verbandskasten ist zu kaufen. Achten muss man auch auf das Haltbarkeitsdatum. Wie bei allen medizinischen Produkten steht dies auf der Verpackung. Ist der Verbandskasten abgelaufen, können ebenfalls empfindliche Strafen drohen.
Das Warndreieck dient, wie der Name schon sagt, zur Warnung an Unfall- und Gefahrenstellen. Im Stadtbereich muss das Warndreieck 50 Meter vom Geschehen aufgestellt werden, auf Landstraßen gelten 100 Meter und auf Autobahnen sogar 200 Meter als Vorschrift. Sollte das Fahrzeug mehr als 3,5 Tonnen wiegen, muss zusätzlich eine Warnleuchte mitgeführt werden.
Seit 2014 gehört außerdem die Warnweste zur Pflichtausstattung von Fahrzeugen. Sie muss die Kennung EN471 tragen und darf gelb, orange oder rot sein. Die Signalfarben sollen besonders bei Dunkelheit und schlechten Lichtverhältnissen den Fahrer, der neben dem Fahrzeug steht, kenntlich machen. Hierfür sind die Warnwesten reflektierend. Ist die Warnweste bei einer Kontrolle nicht vorhanden, verhängt die Polizei ein Verwarngeld.
BLG-Tipp: Was kann man darüber hinaus tun?
Zwingend notwendig ist die Pflege und Wartung der notwendigen Gerätschaften. So sollte man jedes Jahr das Haltbarkeitsdatum des Verbandskastens kontrollieren oder das Datum im Kalender des Smartphones einspeichern, um rechtzeitig für eine Neuanschaffung zu sorgen. Sollte eine längere Reise geplant sein, gegebenenfalls sogar ins Ausland, so sollte man sich dringend über dortige Vorschriften informieren. In der Schweiz ist es zum Beispiel notwendig, für jeden Fahrzeuginsassen eine eigene Warnweste vorrätig zu haben.
Ein Liter des Motorenöls kann auch nicht schaden. Sollte das Fahrzeug plötzlich Öl verlieren, oder der Ölstand aus Fahrlässigkeit nicht kontrolliert worden sein, kann man schnell nachfüllen. Bei langen Fahrten und besonders in der Nacht sollte auch ein Starthilfe-Set an Bord sein, eine Decke und eventuell etwas Wasser. Wer einmal eine Vollsperrung einer Autobahn in der Nacht erlebt hat, der weiß, wie schnell ein Auto auskühlen kann.